31. Juli 2009
Vortragsabend "Hilfe! Wer ist für mich zuständig?"
Ein Informationsabend für alle, die ihre für sie “zuständigen” Ansprechpartner suchen – und auch diejenigen, die “zuständig” sind.
Datum/Zeit: 28. Oktober 2009 ab 19.30 Uhr
Ort: 57537 Wissen/Sieg, Kuppelsaal der VG Wissen in der Westerwälder Volksbank.
Eintritt frei.
Viele Menschen machen leidvolle Erfahrungen, wenn ihr Alltag durch chronische Erkrankungen und/oder Behinderungen verändert und eingeschränkt wird. Zu diesen erheblichen Belastungen kommt, dass es nicht schwierig ist Verständnis zu finden, aber um so schwieriger, die Stellen im System der staatlich garantierten Hilfen zu finden, die auch konkret Unterstützung und passende Hilfen bieten. Immer wieder verzögern Differenzen zwischen Behörden und Institutionen um die Zuständigkeit, den dringend notwendigen Beginn von Hilfen.
Dem Gemeinwesen nun darauf hin pauschal vorzuwerfen, es interessiere sich nicht für die Not seiner Bürger und wolle “teure” Hilfen hinauszögern, trifft nicht die vorliegende Situation. Schon zum 01. Juli 2001 hat der Bundesgesetzgeber im Sozialgesetzbuch (SGB) IX über die “Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen” im §14 eine Regelung der Klärung von Zuständigkeiten eingeführt. Dort ist geregelt, dass auf einen Antrag oder auch die Kenntnis einer Notlage spätestens nach 3 bis 8 Wochen die Aufnahme der passenden Hilfen folgen muss. Diese Fristen richten sich danach, ob zu den dazu notwendigen Feststellungen ein Gutachten notwendig ist oder ob die Institution, bei der der Antrag gestellt wird, eine andere Institution für zuständig hält. Inhalt des Abends ist daher, sich darüber auszutauschen, wie diese positiven gesetzlichen Regelungen im Alltag umgesetzt werden, d.h. mit “Leben” gefüllt werden können.
Wir freuen uns, zu diesem Thema Herrn Sven Lichtenthäler, Mitarbeiter der AOK-Servicestelle in Altenkirchen, als Referent gewonnen zu haben. Herr Lichtenthäler begleitet und unterstützt tatkräftig die Informationsabende des HIBA schon seit deren Beginn als fachkundiger und engagierter Referent.
Menschen mit Behinderungen, die zur Teilnahme an dem Abend Hilfen im Sinne der Barrierefreiheit benötigen, melden sich bitte vorher in unserer Geschäftsstelle unter Telefon: 0 27 42 / 49 67 oder per E-Mail.
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