9. Mai 2008
MitarbeiterInnen geschult
Die Anforderungen in den ambulanten Hilfen für Menschen mit und ohne Behinderungen werden immer vielfältiger und anspruchsvoller. Daher haben wir auch wieder in diesem Frühjahr Schulungen für unsere Mitarbeiter angeboten, damit diesen neuen Anforderungen qualifiziert und auf dem aktuellen Stand begegnet werden kann.
Am 25. Februar 2008 fand in den Räumen des HIBA e.V. eine Informationsveranstaltung und Mitarbeiterschulung zum Thema „Autismus“ statt. Am 16.04.2008 beschäftigten sich unsere Mitarbeiter mit den rechtlichen Erfordernissen der Aufsichtspflicht.
Immer häufiger wird die Diagnose „Autismus“ bei Kindern und Jugendlichen gestellt. Bei Autismus handelt es sich um eine tiefgreifende Entwicklungsstörung, die für die Betroffenen auf vielfältige Weise die Beziehungen zur Umwelt und die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft beeinträchtigt. Um über dieses Thema zu diskutieren und sich über aktuelle fachliche Erkenntnisse auszutauschen, hatte der HIBA Herrn Altjohann, Diplom-Sozialpädagoge und Mitarbeiter des Autismus-Therapiezentrum in Netphen eingeladen. Häufig gestellte Fragen – wie beispielsweise: Welche Merkmale müssen vorliegen, damit Autismus diagnostiziert wird? – wurden erläutert und diskutiert, verschiedene Erklärungstheorien beschrieben und vorgestellt. Zur Vermittlung der verschiedenen Erklärungsansätze des Autismus, wurden unter anderem Videobeispiele gezeigt und
verschiedene methodische Zugänge, wie beispielsweise die TEACCH–Methode, vorgestellt. Im weiteren Verlauf der Veranstaltung wurden auch Strategien für die Begleitung von Betroffenen im Schulunterricht dargestellt und erläutert. Besonders betont wurde die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Therapeuten und Mitarbeitern der Einrichtung, die das betroffene Kind besucht.
Herr Rechtsanwalt Paul Haubrich, aus Ralingen bei Trier brachte den Mitarbeitern des HIBA die rechtlichen Erfordernisse der Aufsichtspflicht im April näher. Herr Haubrich konnte – auch als Geschäftsführer eines ambulanten Dienstes in Trier – diese mitunter schwierigen rechtlichen Fragen sehr praxisgerecht und einprägsam vermitteln.
Die interessanten Informationen, Einblicke und Diskussionen bei den Mitarbeiterschulungen zeigten die Notwendigkeit der ständigen Fortbildung und fachlichen Begleitung von Mitarbeitern in der ambulanten Behindertenarbeit, nicht zuletzt aufgrund der deutlich gestiegenen Anforderungen der Praxis.
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