Anerkennung des HIBA als niedrigschwelliges Angebot zur Unterstützung im Alltag durch Einzel- und Gruppenbetreuungen

Das Land Rheinland-Pfalz hat den HIBA über die ADD Trier wieder als niedrigschwelliges Angebot zur Unterstützung im Alltag durch Einzel- und Gruppenbetreuungen am 18.02.2019 nach den §§ 45 a-c SGB XI anerkannt.

Dies bedeutet, dass wir in dem Rahmen auch wieder die bekannten Abrechnungen von Freizeiten und Gruppenangeboten — d. h. die besonderen Betreuungsleistungen oder PFLEG-Leistungen — anbieten können.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Beratungsstelle: Christof Weller, E-Mail: , Telefon: 02742 4967 oder
Leitung Freizeitarbeit: Sonja Müßig, E-Mail: , Telefon: 02742 4967.